Sind Sie auch schon in Feierlaune, wenn Sie an die viele freie Tage am Ende des Jahres denken? Schließlich fällt das Weihnachtsfest in diesem Jahr nicht auf ein Wochenende! Doch auch auf 2013 können Sie sich als Brückentagsbastler freuen. Denn im kommenden Jahr fallen alle bundesweiten Feiertage auf einen Wochentag. Wer also früh Urlaub beantragt, kann länger Ferien machen.
Für wen dieser Artikel besonders interessant ist:
- Auszubildende, Berufseinsteiger und Berufserfahrene.
Gleich Anfang des Jahres geht es schon gut los: Der Neujahrstag ist ein Dienstag. Wer an Silvester Urlaub nimmt hat also vier freie Tage. Für alle, die noch drei weitere Urlaubstage opfern, verlängert sich die freie Zeit auf neun Tage. Die Tatsache, dass der 6. Januar ein Sonntag ist, wird dabei weder in Berlin noch in Hessen oder dem Rheinland zu Verstimmungen führen, da der Dreikönigstag nur in Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg ein gesetzlicher Feiertag ist.
Ostern: Immer ein guter Grund zu feiern
Den nächsten Grund zu Freude bietet allen Brückentagsbastlern wieder das Osterfest, das 2013 auf den 31. März und 1. April fällt. Ganz ohne Urlaubstage kommen Arbeitnehmer auf vier freie Tage: von Karfreitag, dem 29. März bis Ostermontag, den 1. April. Aber es lässt sich noch mehr Freizeit herausholen: Wer zum Beispiel vom 23. März bis zum 7. April frei haben will, muss nur acht Urlaubstage investieren, um so auf stattliche 16 freie Tage zu kommen!
Besonders ergiebig ist im neuen Jahr der Monat Mai, ein wahrer Wonnemonat für alle Arbeitnehmer. Wie jedes Jahr fängt er mit dem Tag der Arbeit an, der 2013 auf einen Mittwoch fällt. Arbeitnehmer können sich über ein sehr langes Wochenende freuen, wenn sie am Donnerstag und Freitag nach dem Maifeiertag Urlaub nehmen. Sie kommen damit nämlich auf fünf Ferientage.
Christi Himmelfahrt und Pfingsten
Auch Christi Himmelfahrt am 9. Mai lädt wieder dazu ein, aus einem Feiertag mehrere Urlaubstage zu machen. Schließlich fällt das christliche Fest traditionell immer auf einen Donnerstag. Wer sich also für den Tag danach, dem 10. Mai, frei nimmt, muss vier Tage lang nicht arbeiten. Wem das nicht genug ist, der kann auch noch vom Montag bis Mittwoch Urlaub nehmen. So kommt er dann auf neun freie Tage.
Und das war es noch lange nicht für den Mai: Denn am 19. und 20. des Monats ist Pfingsten. Deshalb können Brückentagsbastler mit nur vier Urlaubstagen auf insgesamt neun Ferientage kommen, nämlich vom 18. bis zum 26. Mai.
Und noch ein Feiertag fällt in den Wonnemonat: Fronleichnam am 30. Mai. Allerdings ist das nur für Arbeitnehmer aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und einigen Gemeinden Thüringens relevant. Die Berliner gehen dagegen wieder einmal leer aus. Da das katholische Fest Fronleichnam immer auf einen Donnerstag fällt, können sowohl Frankfurter als auch Kölner mit einem Urlaubstag am Freitag vier freie Tage herausschlagen.
In den Sommermonaten sieht es dann mau aus. Nur im Saarland und dem katholischen Teil Bayerns gibt es am 15. August noch einmal Grund zum Feiern: Das Fest Mariä Himmelfahrt, das diesmal an einem Donnerstag begangen wird. Immerhin bringt es bei dem Einsatz von einen Urlaubstag vier arbeitsfreie Tage.
Freie Tage im Herbst
Die nächste Möglichkeit auf mehr Freizeit bietet erst wieder der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Auch er fällt diesmal strategisch günstig auf einen Donnerstag. Mit nur einem Urlaubstag lässt sich also wieder ein viertägiges Wochenende organisieren. Das Gleiche gilt für den Reformationstag am 31. Oktober. Mit Hilfe dieses Feiertages können dann Arbeitnehmer aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Vier-Tage-Wochenende genießen, wenn sie einen Urlaubstag investieren.
Einen Tag später ist Allerheiligen: Und das bedeutet für alle Beschäftigten aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und dem Saarland ebenfalls ein verlängertes Wochenende … diesmal ganz ohne den Einsatz eines kostbaren Urlaubstages.
Alle Jahre wieder: Weihnachten
Und noch ein Blick auf das Weihnachtsfest 2013: Wer sich zwischen dem 21. und 29. Dezember über neun freie Tage freuen will, braucht lediglich drei Urlaubstage zu beantragen. Wem das noch nicht reicht, der könnte zum Beispiel in seine Brückentagsbastelei auch den Neujahrstag sowie den 2. und 3. Januar einbeziehen. Mit sieben Urlaubstagen kommen Arbeitnehmer so auf insgesamt 16 Ferientage. Eine wahrhaft schöne Bescherung!
(Veröffentlicht bei Frankfurter Rundschau, Dezember 2012)
(Copyright 2012 by Anja Schreiber)