Krank im Beruf: Sich nur nichts anmerken lassen?

Krank und berufstätig … wer davon betroffen ist, hat meist mehr Herausforderungen zu meistern als Gesunde. Er muss zum Beispiel entscheiden, ob er mit Arbeitgebern und Kollegen über die Erkrankung reden oder lieber schweigen will. Zwar muss der Arbeitnehmer keine Diagnose offenlegen. Aber es gibt Fälle, in denen dies sinnvoll ist.

Welche Herausforderung kranke Mitarbeiter im Beruf zu bestehen haben.
Welche Herausforderung kranke Mitarbeiter im Beruf zu bestehen haben.

Für wen dieser Artikel besonders interessant ist:

  • Auszubildende, Berufseinsteiger und Berufserfahrene.

Der 37-jährige Marius Schmidt (Name von der Redaktion geändert) hatte genau dieses Problem: Vor zehn Jahren erkrankte er an Multipler Sklerose, einer chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. “Ich habe mir als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma zehn Jahre lang nichts anmerken lassen und mit niemandem darüber gesprochen”, betont Schmidt. Wenn er doch einmal wegen eines akuten Schubes krankgeschrieben war und die Kollegen nachfragten, wich er aus. “Ich habe höflich darauf hingewiesen, dass das meine Privatsache sei und dann ein anderes Thema angeschnitten.”

Das Problem war allerdings, dass er viele Überstunden machen musste und es ihm im Laufe der Zeit immer schwerer fiel, sein Arbeitspensum durchzuhalten. Bei Schmidt entwickelte sich eine Fatigue-Symptomatik, eine chronische Erschöpfung, die seine Leistungsfähigkeit immer mehr beeinträchtigte. Er wusste nun, dass es beruflich so nicht weitergehen konnte.

Während eines stationären Rehabilitationsaufenthalts stellten die Ärzte dann fest, dass er nicht mehr voll arbeiten konnte. Der nächste Schritt war nun die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Dabei unterstützte ihn eine Beraterin der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG). “Für mich war es sehr wichtig, nicht allein zu sein. Ohne die Hilfe der DMSG hätte ich das Anwaltsdeutsch in den Anträgen nicht verstanden”, berichtet Schmidt.

Bei allen Schritten begleitete ihn die Sozialarbeiterin Sylvia Habel-Schljapin von der DMSG. Sie war auch bei den Gesprächen mit seinem Arbeitgeber dabei und informierte diesen über die Erkrankung. “In diesem Fall verlief alles traumhaft”, erklärt Habel-Schljapin. “Inzwischen hat Marius Schmidt eine Arbeitsstelle, die für ihn wie angegossen ist. Er kann sitzen, sich aber auch bewegen und ist nicht allein in seiner Schicht.” Auch Schmidt ist von der Problemlösung begeistert: “Ich kann nur jedem chronisch Erkrankten raten, sich von einer Organisation wie der DMSG unterstützen zu lassen.”

Manche Fragen sind unzulässig

Für alle erkrankten Beschäftigten ist die Gesetzeslage eindeutig: “Niemand muss seinen Arbeitgeber über ausgeheilte oder akute Erkrankungen aufklären”, betont Rechtsanwalt Christian Götz von der ver.di Bundesverwaltung. “Informieren muss er nur, wenn die Erkrankung ansteckend ist oder sie den Mitarbeiter dauerhaft an der Erbringung seiner Arbeit hindert.” Konkret bedeutet das: Wer eine Krankheit hat, die sich nicht negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirkt, hat keinerlei Verpflichtung, sie seinem Arbeitgeber mitzuteilen. “Auch gegenüber einem Amts- oder Betriebsarzt brauchen Beschäftigte sie nicht zu erwähnen … auch nicht in Fragebögen”, ergänzt Götz, der noch auf einen weiteren rechtlichen Aspekt hinweist: “Wenn der Arbeitgeber unzulässige Fragen über den Gesundheitszustand stellt, muss niemand Konsequenzen fürchten, wenn er etwas verschweigt oder lügt.”

Allgemeine Fragen über den Gesundheitszustand sind im Vorstellungsgespräch ein Tabu. “Ein Personaler darf einen Bewerber nicht fragen, ob er für den Job gesund genug ist. Er kann nur gezielte Fragen stellen, zum Beispiel, ob er – wenn er sich als Bäcker bewirbt – eine Mehlallergie hat”, erklärt der Karriereberater und vielfacher Buchautor Christian Püttjer. Nur wenn die Krankheit auch tatsächlich Auswirkungen auf die Arbeit hat, sieht der Berater einen Grund, diese zu thematisieren. “Wer dagegen von einem Burnout-Syndrom geheilt ist, braucht dieses nicht zu erwähnen.”

Schweigt sich jemand im Vorstellungsgespräch zu Recht über das Thema Gesundheit aus, sollte er in der Probezeit jedoch nicht offenherzig über Krankheiten plaudern. “In dieser Zeit kann jeder ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Erkrankung, die dem Arbeitgeber suspekt ist, könnte also ausreichen, um sich von dem neuen Mitarbeiter zu trennen”, so Püttjer. Der Coach empfiehlt Menschen mit schweren oder chronischen Krankheiten, sich in beruflichen Fragen von Selbsthilfeorganisationen unterstützen zu lassen.

Ein Betroffener braucht sich auch keine Sorge darüber zu machen, dass sich sein Arbeitgeber über die Krankenkasse Informationen über ihn besorgen könnte: “Die Diagnose unterliegt selbstverständlich dem Datenschutz. Wenn ein Arbeitgeber zweifelt, dass sein Mitarbeiter wirklich krank ist, kann er sich zwar an uns wenden. Unser Medizinischer Dienst prüft das dann auch”, betont Marcus Dräger von der Techniker Krankenkasse Berlin und Brandenburg. “Aber selbst in diesem Fall erfährt die Firma nicht die Krankheit, sondern nur, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.”

Im Zweifel zum Betriebsarzt

Auch wenn niemand seinem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen muss, hält es die Sozialarbeiterin Habel-Schljapin von der DMSG Berlin für problematisch, wenn MS-Patienten ihre Krankheit lange Zeit verheimlichen. “Das kann großen Druck auf den Betroffenen ausüben und ihn psychisch belasten.” Allerdings ist sie vorsichtig mit Verallgemeinerungen, denn jeder Krankheitsfall und jedes berufliche Umfeld ist anders. “Wenn aber der Betroffene beruflich fest im Sattel sitzt und ein Vertrauensverhältnis in der Firma besteht, kann es sehr hilfreich sein, über die gesundheitliche Probleme zu sprechen.” Denn so können der Chef und die Kollegen Verhaltensweisen des Erkrankten besser verstehen und ihn bei Bedarf unterstützen.

Auch die Sozialpädagogin Dagmar Hinz vom DMSG-Landesverband Nordrhein-Westfalen weiß, dass sich kein Fall gleicht. “Wer sich im öffentlichen Dienst bewirbt, für den kann die Schwerbehinderung hilfreich sein. Andere wiederum entscheiden sich, ihrem Arbeitgeber trotz Nachfrage die Schwerbehinderung nicht mitzuteilen”, so Hinz. Dieses Verhalten hat aber auch Nachteile: Bei einer Kündigung kann der Arbeitnehmer nicht nachträglich auf einen besonderen Kündigungsschutz bestehen. “Wenn eine Erkrankung fortschreitet, sollten Betroffene noch einmal genau überlegen, ob sie ihre Kommunikation gegenüber dem Arbeitgeber nicht doch ändern wollen.” Entscheidet sich ein Mitarbeiter für Offenheit, rät die Sozialpädagogin dazu, den Arbeitgeber genau über die Krankheit zu informieren, um so möglichen Vorurteilen entgegenzuwirken. Die DMSG bietet zum Beispiel spezielles Infomaterial für Arbeitgeber an.

Auch an einer Depression erkrankte Berufstätige stehen vor der Frage, ob sie mit dem Chef und den Kollegen über ihre Krankheit sprechen sollten. “Natürlich muss das niemand erzählen”, betont Prof. Ulrich Hegerl, Psychiater und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe. “Aber wer Andere einweiht, erntet oft Verständnis und erlebt, dass er gar nicht so allein ist.” Der Mediziner weiß, dass es in dieser Frage keinen allgemeinen Rat gibt. Denn auch bei psychisch Erkrankten hängt es vom Einzelfall ab, ob Offenheit Sinn macht. Ausschlaggebend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Arbeitnehmern und unter den Kollegen. Bestimmen Konkurrenz und Missgunst die Arbeitsbeziehung, sollten Erkrankte von allzu großer Offenheit eher Abstand nehmen, so Hegerl.

Allerdings kennt der Psychiater auch Beispiele, in denen offene Gespräche sehr konstruktiv waren. “Wenn die Vorgesetzten informiert sind, können diese es dem Betroffenen ermöglichen, bei deutlich reduziertem Arbeitspensum im Arbeitsrhythmus zu bleiben. Das ist aber nur bei bestimmten Arbeitsplätzen und einem vertrauensvollen beruflichen Umfeld möglich.” So kann vielleicht vermieden werden, dass der Erkrankte nach der Krankschreibung tagsüber zu Hause grübelnd im Bett liegt.

Auch bei der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist es eventuell günstiger, wenn Vorgesetzte die Art der Erkrankung kennen. So lassen sich offen die krankheitsbedingten Konsequenzen für den Arbeitsalltag besprechen. “Menschen mit Depression und insbesondere manisch-depressiven Erkrankungen sollten zum Beispiel keine Schichtarbeit leisten.” Hegerl empfiehlt denen, die nicht offen darüber sprechen wollen, den Betriebsarzt einzuschalten. Der kann wichtige Informationen an den Vorgesetzten weitergeben, ohne dass die Diagnose publik wird. “Am Besten ist es, wenn Erkrankte Experten in eigener Sache werden. Denn so finden sie heraus, was für sie der richtige Umgang mit der Erkrankung ist!”

Zahlen

Depressionen gehören zu den häufigsten Erkrankungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Frauen sind in allen Bundesländern mehr von depressionsbedingten Krankschreibungen betroffen als Männer: So der aktuelle Depressionsatlas der Techniker Krankenkasse. Auf 100 weibliche Erwerbstätige in Berlin kamen im Jahr 2013 162 Fehltage. Noch stärker belastet sind Frauen in Hamburg und in Schleswig-Holstein. Die geringsten Fehltage gab es bei den Baden-Württemberginnen. In Berlin und Hamburg kamen auf 100 männliche Erwerbstätige 94 Fehltage. Das sind mehr als in allen anderen Bundesländern! In Thüringen waren es zum Beispiel nur 61 Fehltage.

Infos:

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) informiert über die verschiedenen Aspekte der Krankheit und bietet unter dem Menüpunkt “Shop” den Ratgeber “Mein Mitarbeiter hat MS – Ein Leitfaden für Arbeitgeber” an: www.dmsg.de

Ein Austausch unter MS-Betroffenen ist im DMSG-Forum möglich: www.dmsg.de/multiple-sklerose-forum/

Die “Stiftung Deutsche Depressionshilfe” bietet auf ihrer Homepage einen Selbsttest sowie Informationen und Adressen rund um das Thema Depression an: www.deutsche-depressionshilfe.de

Das “Diskussionsforum Depression” ermöglicht den Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen: www.diskussionsforum-depression.de

Veröffentlicht in der Berliner Zeitung, März 2015)
(Copyright 2015 by Anja Schreiber)

Anja Schreiber
Anja Schreiber arbeitet seit vielen Jahren als freie Fachjournalistin zu den Themen Bildung, Studium und Beruf. Sie schreibt unter anderem für die Berliner Zeitung, Stuttgarter Zeitung und Süddeutsche Zeitung, aber auch für Hochschulmagazine, Onlinemedien und eine wissenschaftliche Publikation. Außerdem bloggt sie regelmäßig.

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