Studienfachwechsel … die Motive sind vielfältig, warum Studierende ihre Studienrichtung ändern. Doch ein Problem ist vielen gemeinsam: Mit dem Richtungswechsel ist ihre Finanzierung nicht mehr automatisch gewährleistet. Wer zum Beispiel BAföG empfängt, kann nicht einfach so das Fach wechseln und davon ausgehen, dass das Amt weiterzahlt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Beratung.
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- Studierende, Neustarter und Eltern.
Häufig wird Studierenden erst nach einiger Zeit klar, dass ihr Studiengang nicht zu ihnen passt und ein anderes Studium ihren Interessen und Neigungen mehr entspricht. Allerdings ist es dann notwendig, auch über die Konsequenzen nachdenken, die dieser Entschluss für die Studienfinanzierung haben könnte. Für alle BAföG-Empfänger bedeutet das: Sie sollten sich möglichst schnell beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen. “Sobald Sie sich für einen Wechsel entschieden haben, sollten Sie unverzüglich zum BAföG-Amt kommen. Lassen Sie sich einen Termin geben oder gehen Sie in die offenen Sprechstunde am Dienstag oder Donnerstag”, rät Christian Gröger, Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Berlin.
Sich beraten lassen
Wer schnell in die Beratung kommt, umgeht so nicht nur Probleme mit dem Amt. Studierende, die sich frühzeitig mit ihm in Verbindung setzen, haben sogar die Chance, einen Vorabbescheid zu erhalten: “Noch vor ihr Exmatrikulierung bekommen sie mit dieser Bescheinigung die rechtsverbindliche Zusage, dass auch ihr neuer Studiengang gefördert wird.”
Ist dagegen ein solcher Richtungswechsel nicht mit dem Amt für Ausbildungsförderung abgesprochen, kann das zu ernsten Konsequenzen führen: “Im schlimmsten Fall kommt es zu Rückforderungen oder sogar zu einer Anzeige”, erklärt Gröger. Denn ein Studierender, der sich einfach in einen anderen Studiengang einschreibt und weiterhin BAföG bezieht, erschleicht sich Leistungen vom Amt. Schließlich hat er sich verpflichtet, dem Studentenwerk jede Änderung mitzuteilen.
Unproblematisch ist der Wechsel in den ersten zwei Semestern
Damit das Amt wirklich einem Studienwechsel zustimmt und weiterhin bereit ist, die Studienfinanzierung zu übernehmen, müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt werden. Gröger: “Unproblematisch ist es, wenn Studierende den Wechsel in den ersten zwei Semestern vollziehen. Ab dem dritten Semester können sie das nur noch tun, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.” Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn sich das Interesse verändert oder der Neigungsschwerpunkt verlagert hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Studierender feststellt, dass ihm das Studium der Mathematik zu theorielastig ist.
Für Studierende, die sich erst im vierten Semester entscheiden, wird es noch schwieriger, ihr neues Studium über das BAföG gefördert zu bekommen: “Ab dem vierten Semester brauchen Studierende einen unabweisbaren Grund”, betont Gröger. “So ein Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn ein physisches oder psychisches Unvermögen den Hochschüler an einem erfolgreichen Studium hindert.” Ein Beispiel dafür ist eine Sportstudentin, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, ihr Studium zu absolvieren.
Ein unabweisbarer Grund für einen Studienwechsel ist also eine deutlich höhere Hürde als ein wichtiger Grund. Deshalb empfiehlt Gröger Studierenden im dritten Semester, möglichst schnell zu handeln und sich beraten zu lassen. Wenn im neu gewählten Studiengang keine Immatrikulation zum nächsten
Semester möglich ist, kann es sinnvoll sein, im vierten Semester ein Urlaubssemester zu nehmen und kein BAföG zu beziehen, so Gröger. Zwar müsste der betroffene Studierende dann das Urlaubssemester anders finanzieren, aber dafür hat er nach dem Studienfachwechsel die Chance auf eine BAföG-Finanzierung.
Sehr kompliziert ist auch ein Studienfachwechsel im Masterstudium: “Hier ist schon ab dem ersten Tag des Masterstudiengangs ein unabweisbarer Grund vonnöten, um nicht durch einen Wechsel den BAföG-Anspruch zu verlieren”, weiß Gröger.
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Studienfachwechsel: Wie der zweite Versuch gelingt
(Veröffentlicht im Werkblatt, Mai/Juni 2014)
(Copyright 2014 by Anja Schreiber)